Diese Vornamen sind in der Schweiz verboten

Edna Lark
Edna Lark

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Eltern haben in der Schweiz nicht die komplette Freiheit, was die Namensgebung ihrer Sprösslinge betrifft. Wir zeigen Ihnen, welche Vornamen tabu sind.

Gewisse Vornamen sind in der Schweiz verboten.
Gewisse Vornamen sind in der Schweiz verboten. - Depositphotos

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis und die Wahl des richtigen Namens eine wichtige Entscheidung. Doch nicht jeder Name kommt durch – zumindest nicht in der Schweiz.

In unserem Land haben Behörden das Recht, bestimmte Namen abzulehnen. Aber welche sind das? Und warum?

Namensgebung: Eine Frage von Regeln

Es mag überraschend klingen, aber ja: In der Schweiz können einige Vornamen tatsächlich verboten werden. Der Grund dafür liegt im Gesetz zur Regelung der Personenstandsdaten (PStG).

Wenn ein Vorname das Wohl eines Kindes gefährdet, wird er von den Behörden abgelehnt.
Wenn ein Vorname das Wohl eines Kindes gefährdet, wird er von den Behörden abgelehnt. - Depositphotos

Dieses Gesetz besagt unter anderem, dass ein Vorname abgelehnt werden kann, wenn er das Wohl des Kindes gefährdet oder gegen die guten Sitten verstösst.

Verbotene Namen: Ein Blick auf die Liste

Eine genaue Liste aller verbotenen Namen gibt es zwar nicht, doch einige Beispiele lassen sich dennoch finden. Bösewichte aus der Bibel, Markennamen oder Nachnamen dürfen beispielsweise nicht als Vorname genützt werden.

So wurden bereits Anträge für exotische und ungewöhnliche Namen wie Judas oder Lucifer oder auch Markennamen wie Mercedes, Rolex, Cocacola oder Chanel abgelehnt. Auch Schmid darf ein Baby in der Schweiz nicht zum Vorname heissen.

Aber auch allzu ausgefallene Kreationen wie etwa Djehad, Prinzessin oder 4Real wurden zurückgewiesen.

Wie entscheiden Behörden?

Ob ein Name zugelassen wird oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist dabei vor allem, dass der Name das Kind nicht in seiner Entwicklung beeinträchtigen oder ihm Schwierigkeiten bereiten darf.

Auch Marken dürfen in der Schweiz nicht als Vorname gegeben werden.
Auch Marken dürfen in der Schweiz nicht als Vorname gegeben werden. - Depositphotos

Des Weiteren dürfen Namen keine Beleidigungen enthalten und sie sollten auch nicht lächerlich wirken. Auch die Verwendung von Titeln als Vornamen ist untersagt.

Tipps für Eltern

Bei der Wahl des passenden Namens empfiehlt es sich daher, einige Dinge zu beachten: Ist der Name leicht auszusprechen? Kann er leicht mit negativen Assoziationen verbunden werden? Und entspricht er den gesetzlichen Anforderungen?

Mit diesen Überlegungen im Hinterkopf sollte die Suche nach dem perfekten Namen kein Problem mehr darstellen.

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